Anpassung der Mehrwertsteuer

Das Parlament hat die AHV Reform (AHV21) am 17. Dezember 2021 angenommen, die unter anderem die Erhöhung der MwSt-Sätze beinhaltet. Die MwSt-Satzerhöhung sind erforderlich um das bestehende Defizit in der Vorsorge zu decken.

Baar, 17.10.2023

Zur Erhöhung der MwSt-Sätze war eine Änderung der Bundesverfassung bzw. eine eidgenössiche Volksabstimmung erforderlich, die im Herbst 2022 stattgefunden hat und angenommen wurde.

Die Anpassung des MwSt.-Satzes von 7.7% auf 8.1% erfolgt ab dem ersten Januar 2024. Unser ERP-System wurde diesbezüglich umgestellt. Kunden werden bei einer erbrachten Leistung ab Januar 2024 automatisch mit dem neuen Satz besteuert.